Sonderabfallbehandlung
Als Sonderabfälle gelten Stoffe, deren umweltgerechte Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung oder ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert.
Sonderabfall muss in spezifischen, sogenannten Sonderabfallbehandlungsanlagen entsorgt werden. Einige Unternehmen haben sich auf das Einsammeln, Sortieren und Aufbereiten von Sonderabfällen spezialisiert.
Die Mitglieder der Fachkommission Sonderabfall stützen sich bei ihrer Arbeit auf folgende Grundsätze:
Link zur Charta vom 19.10.2020